Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Gegenstand
(1) Die INGENHAAG GmbH, Otto-Hahn-Str. 5, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, E-Mail-Adresse: hallo@car4share.de (nachfolgend „car4share“ genannt) betreibt das Carsharing-Konzept car4share. car4share vermietet registrierten Kunden innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes bei bestehender Verfügbarkeit car4share Fahrzeuge.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag), die Führerscheinvalidierung (Validierungsvertrag) und die Anmietung von car4share Fahrzeugen (Einzelmietvertrag). Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser AGB im Registrierungsprozess, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und car4share zustande. Diese AGB werden bei der Anmietung von car4share Fahrzeugen durch die Tarif- und Kostenordnung ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für car4share, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. der Reservierung (falls eine solche erfolgt), wie sie in der car4share App oder dem car4share Web-Portal (für Tagesmieten mit Vorabreservierung) angezeigt werden oder in der Tarif- und Kostenordnung festgelegt sind, die unter www.car4share.de einsehbar ist.
(3) car4share behält sich vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Ein Kunde darf nicht mehrere Benutzerkonten bei car4share haben.
(4) car4share behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Tarif- und Kostenordnung vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden durch Veröffentlichung auf der car4share Website bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail) binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird car4share bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.
(5) Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von car4share gespeichert und Ihnen per E-Mail zugesendet.
§ 2 Definitionen
(1) „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (die beiden letzteren werden nachfolgend zusammen auch „Firmenkunden“ genannt), die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei car4share registriert und die einen gültigen Rahmenvertrag mit car4share abgeschlossen hat.
(2) „car4share“ ist eine Smartphone-Applikation, die u.a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten von car4share Fahrzeugen dient. Einzelheiten zur technischen Verfügbarkeit und zum jeweiligen Funktionsumfang der car4share App in den einzelnen car4share Geschäftsgebieten können der car4share Website entnommen werden. Der car4share App gleichgestellt sind Apps anderer Anbieter, die von car4share für die An- und Abmietung von car4share Fahrzeugen offiziell zugelassen sind.
(3) „Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet in einer car4share Stadt, in dessen Grenzen das car4share Fahrzeug an- und abgemietet werden kann. Ein Geschäftsgebiet kann aus verschiedenen Zonen bestehen. Für das Abmieten des car4share Fahrzeugs in einer speziell ausgewiesenen Zone, können Kostenpauschalen gemäß der Tarif- und Kostenordnung zu zahlen sein; § 14 (9) findet Anwendung. Die jeweiligen Geschäftsgebiete der car4share Städte können in ihrer jeweils aktuellen Form auf der car4share Website und in der car4share App eingesehen werden.
(4) Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die Deutsche oder Englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/den EWR akzeptiert.
(5) „Carsharing“ bezeichnet Mieten von bis zu 24 Stunden, die in der car4share App kurzfristig reserviert bzw. begonnen werden.
(6) „Tagesmieten“ sind Mieten von 24 Stunden bis zu 30 Tagen, die in der car4share App kurzfristig / spontan reserviert bzw. begonnen werden. Tagesmieten sind nur in bestimmten Städten verfügbar. car4share behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit zu ändern.
(7) „Tagesmieten mit Vorabreservierung“ sind Mieten von 24 Stunden bis zu 30 Tagen, die über das car4share Web-Portal (entweder direkt oder über den Menüpunkt „Vorabreservierung“ in der car4share App) vorab reserviert werden. Tagesmieten mit Vorabreservierung sind nur in bestimmten Städten verfügbar. car4share behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit zu ändern.
(8) „Prepaid Tagesmieten“ sind Tagesmieten mit Vorabreservierung, die bei Vorabreservierung bezahlt werden.
(9) „car4share Web-Portal“ ist ein web-basiertes Portal, das als Zugangsmittel für das Vorabreservieren von car4share Fahrzeugen für Tagesmieten mit Vorabreservierung dient. Der Kunde kann das car4share Web-Portal auf der car4share Website und/oder über die car4share App unter dem Menüpunkt „Vorabreservierung“ erreichen.
(10) „Zugangsmittel“ ist die car4share App.
§ 3 Abrechnungskonto, Nutzerdaten
(1) Um das car4share Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde entweder während der Registrierung oder in der car4share App ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug) ausgewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Hierbei behält sich car4share das Recht vor, Kreditkartenzahlung zu verlangen, um mit dem Kunden einen Einzelmietvertrag abzuschließen.
(2) Im Standardzahlungsprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im car4share Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. Kreditkarten-Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich car4share vor, das car4share Benutzerkonto des Kunden vorläufig zu sperren.
(3) Bei Speicherung der Kreditkartendaten sowie Akzeptieren der Kreditkarte als Zahlungsmittel ermächtigt der Kunde car4share, die jeweilige Kreditkarte auch mit allen Tarifen, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen zu belasten, die unter dem Rahmenvertrag und/oder dem Einzelmietvertrag zahlbar sind.
§ 4 Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung
(1) Zur Übernahme und Führung von car4share Fahrzeugen sind aus schließlich natürliche Personen berechtigt, die
a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sind;
b) die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen;
c) über ein aktives car4share Benutzerkonto, bei einem anderen Anbieter oder einer anderen car4share Landesgesellschaft verfügen, welche von car4share für die An- und Abmietung von car4share Fahrzeugen offiziell zugelassen sind. car4share steht es frei, individuelle Ausnahmen von einem erhöhten Mindestalter bei Zahlung der hierfür in der Tarif- und Kostenordnung und/oder car4share App und/oder dem car4share Web-Portal angegebenen Preise zuzulassen.
(2) Kunden, die natürliche Personen sind, müssen vor Abschluss von Einzelmietverträgen ihre Identität und Fahrerlaubnis von einem autorisierten online-Dienst (online Validierung) überprüfen lassen. Die Validierung mittels der car4share App erfolgt auf Grundlage eines Validierungsvertrags mit car4share. Dieser kommt zustande, wenn der Kunde die Validierungsfunktion in der car4share App aufruft, und nachdem der Kunde beide Seiten (Vorder- und Rückseite) seines Führerscheins abfotografiert und ein Foto von sich selbst gemacht hat und dieses hochgeladen hat. Nach dem Hochladen der Bilder wird die Validierung durchgeführt. Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine auf Abschluss des Validierungsvertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen (siehe dazu die Widerrufsbelehrung unter § 19).
(3) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet car4share die Zugangsmittel des Kunden für maximal sechsunddreißig (36) Monate frei. Um die Zugangsmittel des Kunden für einen weiteren Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten freizuschalten, hat der Kunde erneut einen Validierungsprozess zu durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Bei Nicht-EU/- EWR Führerscheinen wird das Zugangsmittel für maximal sechs (6) Monate nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland freigeschaltet. Ausgenommen sind Schweizer Führerscheine, für die ein Zeitraum von maximal sechsunddreißig (36) Monaten gilt. Unabhängig davon behält sich car4share das Recht vor, den Kunden jederzeit aufzufordern, die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen.
(4) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für car4share Fahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an car4share zu melden.
(5) Kunden dürfen einer anderen Person nur gestatten, ein car4share Fahrzeug zu führen, wenn diese registrierten Kunden von car4share sind, deren Fahrerlaubnis erfolgreich validiert und im Rahmen des jeweiligen Einzelmietvertrags diese Person als Zweitfahrer hinzugefügt wurde. Es gelten hierfür die in der Tarif- und Kostenordnung und/oder car4share App angegebenen Preise. Der Kunde hat gegenüber car4share ein dem Zweitfahrer bei Gebrauch eines car4share Fahrzeugs zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. Abgesehen davon ist es allen Kunden strikt untersagt, anderen Personen die Führung von car4share Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten (car4share Benutzername, car4share Passwort und car4share PIN) an andere Personen nicht gestattet. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Zugangsmittel
(1) Für die Nutzung der car4share App als Zugangsmittel muss der Kunde über ein Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der car4share App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob ein Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt, car4share garantiert insofern keine Kompatibilität. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation und Bluetooth-Kommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.
(2) Es ist untersagt, die car4share App mit informationstechnischen Methoden zu manipulieren. Die Zuwiderhandlung und der Versuch führen unmittelbar zum Ausschluss von car4share und der Kunde trägt die Kosten eines aus der Zuwiderhandlung ggf. resultierenden Schadens.
(3) Der Kunde hat einen Verlust oder die Zerstörung seines mobilen Endgerätes, auf dem die car4share App installiert ist, unverzüglich dem Kundenservice von car4share zu melden, so dass car4share das Zugangsmittel sperren und eine missbräuchliche Verwendung unterbinden kann. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung via E-Mail informiert.
(4) Während des Registrierungsprozesses erstellt der Kunde ein Passwort, das ihm Zugang zu vertraulichen Informationen und Funktionen in der car4share App verschafft (z. B. car4share Fahrzeuge anmieten, Rechnungen einsehen, persönliche/firmenbezogene Daten einsehen/ändern). Weiterhin erstellt der Kunde eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit deren Hilfe er sich im car4share Fahrzeug bzw. in der car4share App authentifizieren kann, um eine Fahrt anzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, Passwort und PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde Passwort und PIN auf keinen Fall auf einem Zugangsmittel oder dessen Trägermedium vermerken, dort abspeichern oder in anderer Weise in der Nähe des Zugangsmittels aufbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, Passwort und PIN (letztere durch Kontaktieren des Kundenservices) unverzüglich zu ändern, falls Grund zu der Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnten.
(5) Die car4share PIN ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde haftet bei Zuwiderhandlung.
§ 6 Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen
(1) Registrierte und validierte Kunden können car4share Fahrzeuge anmieten.
(2) Reservierung bei Carsharing und Tagesmieten.
Ein konkretes car4share Fahrzeug kann reserviert werden. Die aktuellen max. Reservierungszeiten sind auf der Website und in der car4share App angegeben. Die Reservierung ist für die in der car4share App angezeigte Zeit gebührenfrei. Nach Ablauf der kostenlosen Reservierungszeit fallen hierfür Gebühren für jede angefangene Minute weitere Reservierungszeit an, wie in der car4share App angegeben oder entsprechend einer kostenpflichtigen Verlängerung der Reservierung durch den Kunden in der car4share App. Der Auftrag kann nur über die car4share App erteilt werden. car4share behält sich die freie Entscheidung über den Abschluss von Einzelverträgen vor. In Einzelfällen kann es auch auf Grund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen des tatsächlichen vom angezeigten Standort kommen.
(3) Vorabreservierung bei Tagesmieten mit Vorabreservierung.
Der Kunde kann ein Fahrzeug einer Fahrzeugkategorie seiner Wahl je nach Verfügbarkeit bis zu 24 Stunden vor der Abholung über das car4share Web-Portal (entweder direkt oder über den Menüpunkt „Vorabreservierung“ in der car4share App) vorab reservieren. Vorabreservierungen sind nur für Fahrzeugkategorien, nicht für Fahrzeugtypen oder -modelle, möglich. car4share kann dem Kunden gegen einen Aufpreis anbieten, eine Fahrzeugmarke, ein Fahrzeugmodell oder einen Motortyp auszuwählen. car4share ist berechtigt, eine Vorabreservierung abzulehnen, wenn kein Fahrzeug der gewählten Fahrzeugkategorie (bzw. Fahrzeugmarke, -modell oder Motortyp) verfügbar ist. Bei erfolgreicher Vorabreservierung, erhält der Kunde eine entsprechende Bestätigung. Tagesmieten mit Vorabreservierung können auch als Prepaid Tagesmieten durchgeführt werden. Die Gebühr für Prepaid Tagesmieten ist bei Vorabreservierung fällig.
(4) Abschluss von Einzelmietverträgen.
Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines car4share Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang mit seinem Zugangsmittel startet und der Bordcomputer des car4share Fahrzeugs diesen Mietvorgang durch das Öffnen der Zentralverriegelung bestätigt hat. Durch Eingabe der PIN in die car4share App akzeptiert der Kunde die Miettarife. Der Kunde ist verpflichtet, das car4share Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen und diese telefonisch oder über die car4share App oder per E-Mail an car4share zu melden. Bei schweren Mängeln, Schäden und/oder Verschmutzungen hat der Kunde telefonisch car4share zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. car4share kann die Benutzung des car4share Fahrzeuges untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheint.
(5) Stornierung von Vorabreservierungen.
Im Fall einer Tagesmiete mit Vorabreservierung erhält der Kunde das Recht, die Vorabreservierung bis zu 3 Stunden vor Abholung kostenlos zu stornieren. Bei Stornierungen mit einem Vorlauf von weniger als 3 Stunden vor Beginn der Miete fällt eine Stornierungsgebühr in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe an. Wenn der Kunde die Vorabreservierung nicht storniert und es versäumt, das car4share Fahrzeug zum Mietbeginn (d.h. mit einer Toleranz von 1 Stunde) abzuholen, fällt eine Gebühr in Höhe des für einen Tag zu zahlenden Betrags an. Das Stornierungsrecht gilt nicht für Prepaid Tagesmieten, die nicht erstattungsfähig sind.
(6) Änderung von Vorabreservierungen. Der Kunde kann seine Vorabreservierung für eine Tagesmiete mit Vorabreservierung ändern. Für diese Änderung fällt gegebenenfalls eine Änderungsgebühr in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe an. Im Fall einer Änderung der Dauer einer Tagesmiete mit Vorabreservierung durch den Kunden, die eine neue Mietgebühr zur Folge hat, wird dem Kunden die Differenz der ursprünglichen Gebühr und der neuen Gebühr in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Tage oder frühzeitig beendete Tagesmieten mit Vorabreservierung (d.h. der Kunde bringt das car4share Fahrzeug frühzeitig zurück) werden nicht erstattet. Bei Vorabreservierung einer Prepaid Tagesmiete kann die Laufzeit der Miete lediglich verlängert werden. Für diese Änderung fällt gegebenenfalls eine Änderungsgebühr in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe an. Im Falle der Verlängerung einer Prepaid Tagesmiete wird dem Kunden die Differenz der ursprünglichen Gebühr und der neuen Gebühr in Rechnung gestellt. Weniger als 3 Stunden vor Abholung sind keine Änderungen mehr möglich.
(7) car4share ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.
(8) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß § 10 ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn car4share gemäß diesen AGB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.
(9) Die Mietzeit eines Einzelmietvertrages im Rahmen des Carsharings beträgt bis zu 24 Stunden; die Mietzeit einer Tagesmiete sowie Tagesmieten mit Vorabreservierung und Prepaid Tagesmieten beträgt bis zu 30 Tage. car4share kann gelegentlich Einzelmietverträge mit längerer Mietzeit anbieten, die dann in der car4share App und/oder dem car4share Web-Portal angezeigt werden. car4share behält sich das Recht vor, Einzelmietverträge jederzeit einseitig zu beenden, wenn die jeweilige maximale Mietzeit überschritten wird.
(10) car4share ist berechtigt, das car4share Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurücknehmen und durch ein vergleichbares car4share Fahrzeug zu ersetzen.
(11) Seine Willenserklärung zum Abschluss des Einzelmietvertrages kann der Kunde nicht widerrufen.
§ 7 Preise, Zahlungsverzug, Guthaben
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den bei Mietbeginn bzw. (Vorab-) Reservierung (sofern eine solche erfolgt) geltenden Tarif. Der jeweils geltende Tarif für den Einzelmietvertrag wird dem Kunden vor Antritt jeder Miete / (Vorab-) Reservierung in der car4share App und/oder dem car4share Web-Portal angezeigt. Eine Änderung des Tarifs nach Mietbeginn ist nicht möglich. Alle Tarife werden entweder in der car4share App angezeigt oder sind der jeweils aktuellen Tarif- und Kostenordnung zu entnehmen. Alle Kostenpauschalen sind der jeweils aktuellen Tarif- und Kostenordnung zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Beim Carsharing, Tagesmieten und Tagesmieten mit Vorabreservierung ist die Zahlung mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig. Bei Prepaid Tagesmieten ist die Zahlung bei Vorabreservierung eines Fahrzeugs fällig.
(2) car4share kann einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das gewählte Zahlungsmittel vor Mietbeginn autorisieren. Wenn eine Sicherheitskaution Anwendung findet, wird car4share den Kunden darüber informieren und die Sicherheitskaution wird zwischen den Parteien im Einzelmietvertrag vereinbart.
(3) Sollte das car4share Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet.
(4) Guthaben können in Form eines Euro-Guthabens erworben oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen.
(5) Erhält ein Kunde Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Guthaben-Konto gutgeschrieben. Guthaben können nur auf das Standardzahlungsprofil (privat) gutgeschrieben werden, nicht aber auf ein Firmenkundenprofil, und können auch keinem anderen Standardzahlungsprofil (privat) gutgeschrieben werden. Weist das Guthaben-Konto des Kunden ein örtlich einlösbares Guthaben auf, werden die Nutzungen zuerst von diesem Guthaben-Konto in Abzug gebracht. Hierbei werden zuerst verfallende Guthaben zuerst verbraucht. Soweit der Kunde kein Guthaben auf seinem Guthaben-Konto hat – oder die Nutzung das vorhandene Guthaben überschreitet – wird das favorisierte Zahlungsmittel des Kunden zur Abrechnung verwendet. Der Kunde kann den aktuellen Stand seines Guthabens jederzeit in der car4share App oder im car4share Benutzerkonto einsehen. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens genutzte Kontingente verfallen.
(6) Das Guthaben von car4share kann nicht beim Abschluss eines Einzelmietvertrages mit einer anderen car4share Landesgesellschaft eingelöst werden.
(7) Das Guthaben kann für folgende Tarifbestandteile genutzt werden:
Fahren, Langstreckentarif und Zonenzuschläge.
(8) Die Nutzung von car4share Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Einzelmietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Pakete gelten jeweils nur für einen Mietvorgang eines car4share Fahrzeugs und nicht genutzte Paketbestandteile (z.B. Fahrtzeit) verfallen bei Mietende (§ 10).
(9) Zahlungen als Privatkunde erfolgen nach der gewählten Zahlmethode. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein (Bank)Konto, über welches das Einzugs- oder (SEPA-) Lastschriftverfahren läuft, oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarif- und Kostenordnung zu entrichten; der Kunde kann jedoch nachweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Mahngebühr ist, § 14 (9) findet Anwendung. car4share behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde gegebenenfalls im Voraus informiert wird.
(10) Zahlungen als Firmenkunde erfolgen per Überweisung oder per Kreditkarte nach turnusmäßiger Rechnungsstellung.
(11) Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(12) Sonderangebote, Rabatte, Gutscheine und ähnliche Vergünstigungen können nicht miteinander kombiniert werden, soweit dies nicht jeweils ausdrücklich zugelassen ist.
§ 8 Abtretung, Einzugsermächtigung und Pre-Notification
(1) car4share behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. In diesem Fall übermittelt car4share die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei car4share weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.
(2) Wenn car4share (oder bei einer Abtretung einer Forderung gemäß vorstehender Regelung der Abtretungsempfänger) fällige Zahlungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einzieht, gilt für die Vorankündigung des Lastschrifteinzugs eine Frist von mindestens drei (3) Werktagen vor dem Einzug (Pre-Notification). Diese Ankündigungsfrist gilt für alle vereinbarten SEPA-Lastschriften in der Geschäftsbeziehung zwischen car4share und dem Kunden.
§ 9 Allgemeine Pflichten des Kunden / Verbote
(1) Sofern der Kunde nachfolgend verpflichtet wird, car4share zu kontaktieren, so ist hierfür die in der car4share App hinterlegte Telefonnummer zu verwenden. Alternativ kann, soweit verfügbar, auch eine im car4share Fahrzeug eingebaute Telefonfunktion genutzt werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:
a) das genutzte car4share Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten,
b) Gewalt- und Unfallschäden oder grobe Verschmutzungen unverzüglich car4share mitzuteilen,
c) das car4share Fahrzeug grundsätzlich gegen Diebstahl zu sichern (Fenster und Zentralverriegelung müssen verschlossen sein),
d) bei längeren Fahrten die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren,
e) das car4share Fahrzeug vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu prüfen,
f) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des car4share Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von car4share übernommen werden,
g) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich anzuhalten und car4share zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie
h) sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines elektrischen Fahrzeugs die Batterie beim Verlassen des Geschäftsgebietes ausreichende Kapazität aufweist, um das Fahrzeug wieder in das Geschäftsgebiet zurückzubringen und ggf. den Ladevorgang ordnungsgemäß starten zu können.
(3) Dem Kunden ist es untersagt:
a) das car4share Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰;
b) mit Hilfe der Tankkarte andere Fahrzeuge zu betanken, als das car4share Fahrzeug, dem die Tankkarte zugeordnet ist oder mit der Ladekarte andere Fahrzeuge aufzuladen, als das car4share Fahrzeug, dem die Ladekarte zugeordnet ist; mit der Tankkarte sind ausschließlich Partnertankstellen, die in der car4share App gefunden werden können, zu verwenden; die Verwendung von Premium Kraftstoffen (z. B. VPower) ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen können von dem Kunden die Kosten gemäß der Tarif- und Kostenordnung für die Bearbeitung fremder Tankbelege berechnet werden; § 14 (9) findet Anwendung;
c) den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit § 9 (3) n) erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn der Beifahrerairbag deaktiviert wurde, muss der Kunde den Beifahrerairbag vor Beendigung der Miete wieder aktivieren (§ 10 (1) e));
d) das car4share Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden;
e) das car4share Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden, außer es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von car4share für die jeweilige Nutzung vor;
f) das car4share Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden;
g) mit dem car4share Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten;
h) das car4share Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
i) im car4share Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten;
j) Tiere mit in das car4share Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist;
k) das car4share Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im car4share Fahrzeug zurückzulassen;
l) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern;
m) eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am car4share Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen;
n) Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen;
o) mit dem car4share Fahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen, es sei denn dies wird in der car4share App oder im car4share Web-Portal ausdrücklich erlaubt oder die entsprechende Option für Auslandsfahrten wurde zu den in der Tarif- und Kostenordnung und/oder car4share App und/oder dem car4share Web-Portal angegebenen Preisen kostenpflichtig hinzugebucht, ; sowie
p) car4share Fahrzeuge quer zur Fahrbahn zu parken. Der Kunde ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 9 (3) o) und in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe für jeden anderen schuldhaften Verstoß gegen diesen § 9 (3) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet. Außerdem kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarif- und Kostenordnung anfallen; § 14 (9) findet Anwendung.
(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.
§ 10 Mietende
(1) Möchte der Kunde einen Mietvorgang beenden (und damit den Einzelmietvertrag kündigen), so ist er verpflichtet:
a) sich über die jeweils von car4share freigegebenen Parkmöglichkeiten in dem jeweiligen Geschäftsgebiet zu informieren und das car4share Fahrzeug ordnungsgemäß und nach Maßgabe der anwendbaren Straßenverkehrsvorschriften entsprechend wahlweise auf einem von car4share bereitgestellten besonders gekennzeichneten Stellplatz oder, sofern dort das Parken des Fahrzeugs zulässig ist, auf einem gebührenpflichtigen oder nicht gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Dies schließt das Auslegen einer ordnungsgemäß eingestellten Parkscheibe ein, sofern dies vorgeschrieben ist und eine solche im car4share Fahrzeug vorhanden ist. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder ggf. vom Eigentümer der Fläche auferlegte Verbote gehen zu Lasten des Kunden;
b) die car4share Miete nicht auf Privat- oder Firmengelände (z.B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.) zu beenden, soweit diese nicht ausdrücklich als car4share Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie Parkplätze von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen. Das car4share Fahrzeug muss jederzeit für jedermann zugänglich sein;
c) Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt), Tankkarte bzw. Ladekarte und ggf. Parkkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben;
d) sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet wurden;
e) sich zu vergewissern, dass der Beifahrerairbag aktiviert ist; sowie
f) sich zu vergewissern, dass keine Abfälle oder grobe Verschmutzungen im car4share Fahrzeug zurückbleiben.
(2) Die Miete darf auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“ oder „Dienstags, 6-13 Uhr“) nicht beendet werden. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen). Wird der Mietvorgang mit einem elektrischen Fahrzeug an einer car4share Ladestation beendet, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. § 10 (4) bleibt hierdurch unberührt.
(3) Der Mietvorgang mit einem elektrischen Fahrzeug, dessen Batterieleistung den im Fahrzeug am Ladestandsanzeiger angegebenen Wert unterschreitet, darf nur an einer car4share Ladestation beendet werden. Über die Höhe und das Erreichen des Wertes wird der Kunde über einen Screen informiert. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. § 10 (4) bleibt hierdurch unberührt.
(4) Der Mietvorgang kann nur beendet werden,
a) wenn sich das car4share Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebiets befindet, in dem die Miete begonnen wurde. Die Grenzen des Geschäftsgebiets können jederzeit in der car4share App angezeigt werden. Die Anzeige in der App dient der Orientierung und begründet keinen Anspruch.
b) wenn am Standort des car4share Fahrzeugs eine Mobiltelefonverbindung herstellbar ist. Sollte dies im Ausnahmefall einmal nicht der Fall sein, so muss das car4share Fahrzeug vom Kunden entsprechend um geparkt werden.
(5) Die Beendigung eines Mietvorgangs erfolgt durch den Kunden über sein Zugangsmittel. Zuvor müssen der Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt), die Park-, Tank- und Ladekarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückgegeben und die Fenster und Türen verschlossen worden sein (vgl. § 10 (1)). car4share behält sich vor, das Mietende nach ordnungsgemäßem Abstellen des Fahrzeugs auch automatisch einzuleiten. Erst wenn das car4share Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das car4share Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.
(6) Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies umgehend car4share zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von car4share entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch car4share rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das car4share Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil Tankkarte bzw. Ladekarte oder Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) nicht im Fahrzeug sind, die Türen nicht geschlossen sind oder sich das Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebiets befindet. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarif- und Kostenordnung anfallen; § 14 (9) findet Anwendung.
(7) Sofern der Kunde Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) oder Tankkarte bzw. Ladekarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem car4share Fahrzeug zurückgibt, hat er das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an car4share zurückzugeben. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarif- und Kostenordnung anfallen; § 14 (9) findet Anwendung.
(8) Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.
(9) Hat der Kunde bei Abschluss des jeweiligen Einzelmietvertrags für eine Tagesmiete, eine Tagesmiete mit Vorabreservierung oder Prepaid Tagesmiete die Option „Selbst tanken/laden“ ausgewählt, fallen für gefahrene Kilometer keine zusätzlichen Gebühren an, wenn der Tankfüllstand bzw. Ladezustand im Zeitpunkt der Beendigung der Miete der gleiche ist wie im Zeitpunkt des Mietbeginns.
§ 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht
(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch oder per E-Mail car4share mitzuteilen. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das car4share Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist, siehe § 6 (3).
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle, Feuer oder Schäden, die durch Wild verursacht werden, oder alle anderen Schäden an denen ein von ihm geführtes car4share Fahrzeug beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch car4share mitzuteilen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit car4share abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet oder der Schaden geringfügig oder nicht war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, car4share davon gemäß diesem § 11 (2) informiert wurde), und
b) nach Absprache mit car4share ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und
c) das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit car4share anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.
(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes car4share Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber car4share verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird car4share dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von 7 Tagen vollständig ausgefüllt an car4share in Textform (z.B. per E-Mail) zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an car4share. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei car4share ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. car4share behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.
(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem car4share Fahrzeug stehen in jedem Fall car4share zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an car4share weiterleiten.
(6) Auf Verlangen von car4share hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des car4share Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
(7) Ausschließlich car4share ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig.
§ 12 Versicherungsschutz / Haftungsbeschränkung
(1) Das car4share Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
(2) Die vorgenannte Haftpflichtversicherung ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 (nachfolgend „AKB“ genannt).
(3) Verletzt der Kunde eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz gemäß § 12 (1).
(4) Carsharing
Im Falle von Carsharing besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am car4share Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen: Wird das car4share Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am car4share Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden für Schäden am car4share Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung von bis zu EUR 1.500. Beim Carsharing kann car4share die Selbstbeteiligung gegen Zahlung einer Fahrerschutzgebühr („FSG“) – wie in der car4share App – ausgewiesen, auf EUR 150 reduzieren.
(5) Tagesmieten, Tagesmieten mit Vorabreservierung sowie Prepaid Tagesmieten.
Im Falle von Tagesmieten, Tagesmieten mit Vorabreservierung sowie Prepaid Tagesmieten besteht grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kunden. Es ist aber möglich, dass car4share eine optionale Versicherung und/oder Haftungsbeschränkung anbietet oder die Fahrerschutzgebühr bereits in den Mietpreis inkludiert.
(6) Diese Haftungsbeschränkungen finden Anwendung, wenn (i) das Fahrzeug im Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird und (ii) der Schaden gemäß § 11 und unverzüglich gemeldet wurde. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung im Fall von
a) grober Verletzung der Verpflichtungen gemäß § 9,
b) pflichtwidriger Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens gemäß § 11,
c) Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder
d) mechanischen Schäden am Fahrzeug, die durch die nicht korrekte Nutzung desselben entstehen (z.B. Schaden am Motor, der durch falsches Tanken verursacht wurde).
(7) Führt der Kunde den Schaden grob fahrlässig herbei, richtet sich die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber car4share nach § 81 Abs. 2 VVG.
§ 13 Haftung von car4share
(1) car4share haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von car4share oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet car4share nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses § 13 (2) gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von car4share.
(3) car4share’s verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
(4) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Kostenpauschalen, Nutzungsausschluss
(1) Der Kunde haftet gegenüber car4share für Schäden, die er verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 9, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des car4share Fahrzeugs sowie Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) und Zubehör (inkl. Park-/Tank- und Ladekarte). Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde car4share von Forderungen Dritter frei.
(2) Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten.
(3) Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit car4share Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt car4share vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an car4share zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarif- und Kostenordnung, § 14 (9) findet Anwendung.
(4) Im Falle eines von Kunden verschuldeten Unfalles außerhalb des Geschäftsgebiets, ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück in das Geschäftsgebiet anfallen.
(5) Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen § 10 ein Umparken durch car4share erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktueller Tarif- und Kostenordnung belastet; § 14 (9) findet Anwendung.
(6) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Tarif- und Kostenordnung ausgewiesenen Höhe, wenn er das car4share Fahrzeug schuldhaft einem nicht Fahrberechtigten überlässt (siehe § 3 (4)). Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
(7) Stellt der Kunde ein elektrisches Fahrzeug, dessen Batterieleistung den im Fahrzeug am Ladestandsanzeiger angegebenen Wert unterschreitet nicht an einer Ladesäule ab, sondern lässt das Fahrzeug auf einer anderen Parkfläche stehen oder startet nicht den Aufladevorgang, hat er eine Umparkpauschale in Höhe der jeweils geltenden car4share Tarif- und Kostenordnung zu zahlen, § 14 (9) findet Anwendung.
(8) Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann car4share den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der car4share Fahrzeuge vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
(9) Sämtliche Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale.
§ 15 Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags
(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. Brief, E-Mail) ordentlich gekündigt werden. Wurde für abgeschlossene Pakete eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags erstmals mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. car4share kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
a) ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b) seine Zahlungen allgemein einstellt;
c) eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
d) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb car4share die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
e) trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
f) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
g) entgegen § 4 (5) seine Kundenlogin-Daten (car4share Benutzername, car4share Passwort und car4share PIN) an eine andere Person weitergegeben hat.
(3) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch car4share wird der Zugang zu car4share Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
(4) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat car4share insbesondere folgende Rechte:
a) Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten car4share Fahrzeugs. Gibt der Kunde das car4share Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist car4share berechtigt, das car4share Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
b) Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des car4share Fahrzeugs oder im Falle von Tagesmieten, Tagesmieten mit Vorabreservierung sowie Prepaid Tagesmieten bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, je nachdem, was länger ist (dieser pauschalierte Schadensersatz wird nicht erhoben, wenn der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz);
c) Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden. Als Schadensersatz wird car4share dem Kunden den konkreten Schaden in Rechnung stellen.
§ 16 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Bielefeld (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, dem Validierungsvertrag und/oder den Einzelmietverträgen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von car4share auf Dritte übertragen.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 17 Kundendienst / Beschwerden
(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief oder E-Mail an die oben in § 1 (1) genannten Kontaktdaten wenden.
(2) Darüber hinaus ist car4share nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Validierungsvertrages (§ 1 (2), § 4 (2)) nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs, Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt auch dann, wenn car4share die Validierungsleistung vollständig erbracht hat und mit dieser erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrücklich Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Validierungsvertrags durch car4share verliert.
Muster-Widerrufsformular
– An INGENHAAG GmbH, Otto-Hahn-Str. 5, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, E-Mail-Adresse: hallo@car4share.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*) _______________
– Name des/der Verbraucher(s) _______________
– Anschrift des/der Verbraucher(s) _______________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________
– Datum _______________
(*) Unzutreffendes streichen.